Wahlen

Laut einem Gutachten des Staatsrates muss die Bestimmung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei über echte Wahlen im Sinne von Artikel 91 des Gesetzes über die Integrierte Polizei erfolgen. Zu diesem Zweck wurde ein Verteilerschlüssel festgelegt. 

Die Bestimmung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei durch echte Wahlen muss im Sinne von Artikel 91 des Gesetzes über die Integrierte Polizei erfolgen. Zu diesem Zweck wurde ein Verteilerschlüssel festgelegt. 

  Groep I (*) Groep II (*) Groep III (*)
Flämische Region  2 4 2
Wallonische Region  1 3 2
Region Brüssel-Hauptstadt      2

(*) Die Polizeizonen werden nach Personalbestand in Kategorien eingeteilt: 

  • Kategorie 1 = Personalbestand unter 75 Personen 

  • Kategorie 2 = Personalbestand zwischen 75 und 149 Personen  

  • Kategorie 3 = Personalbestand zwischen 150 und 300 Personen 

  • Kategorie 4 = Personalbestand zwischen 300 und 599 Personen 

  • Kategorie 5 = Personalbestand über 600 Personen 

Groep I omvat de politiezones van categorie 1. 

Groep II omvat de politiezones van de categorieën 2 en 3. 

Groep III omvat de politiezones van de categorieën 4 en 5. 

Gruppe I umfasst die Polizeizonen der Kategorie 1.  

Gruppe II umfasst die Polizeizonen der Kategorien 2 und 3.  

Gruppe III umfasst die Polizeizonen der Kategorien 4 und 5.  

Der vorerwähnte Verteilerschlüssel wird verwendet, um sowohl eine geografische Verteilung als auch eine breite Vertretung aller Arten von lokalen Polizeizonen zu erreichen. 

Im Übrigen wird das Wahlkollegium der Korpschefs ebenfalls nach diesem Verteilerschlüssel zusammengesetzt. 

Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres, genauer gesagt die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung, ist für die Organisation und die Auszählung der Stimmen zuständig. Sie übermittelt dem Ständigen Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei das Ergebnis der Stimmabgabe. 

Aus praktischer Sicht wurde vorgesehen, dass bei Verhinderung eines Korpschefs dieser sich durch den auf der Wahlliste derselben Gruppe nächstfolgenden Kandidaten in der vorgeschlagenen Reihenfolge ersetzen lässt. Bei seiner Verhinderung kann er sich durch einen Offizier aus seiner Polizeizone vertreten lassen, der jedoch nicht stimmberechtigt ist.